Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verantwortlichen von www.tyrios.io sind bemüht, diese Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG / BFSGV sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2025 erstellt und basiert auf einer unabhängigen technischen Analyse durch die repalogic GmbH selbst. Die Bewertung erfolgte mittels automatisierter Werkzeuge (z. B. Axe, WAVE, Lighthouse) sowie manueller Prüfverfahren, einschließlich Tastaturtests und Screenreader-Überprüfung (NVDA).
Inhalt der Prüfung
Geprüft wurden folgende fünf exemplarische Seiten der Website:
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Startseite
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Website-Builder-Seite
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Preisübersicht (Pricing Page)
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Bestellseite (Konfigurator)
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Über-uns-Seite
Diese Auswahl stellt eine repräsentative Auswahl dar und deckt typische Nutzungsszenarien ab, wie Produktinformation, Konfiguration, Angebotsprüfung und Unternehmensdarstellung.
Festgestellte Barrieren
Die Analyse ergab unter anderem folgende Einschränkungen:
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Teilweise fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und Icons
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Unklare oder fehlerhafte Fokus-Indikatoren bei der Tastaturnavigation
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Farbkontraste sind an einigen Stellen nicht ausreichend für Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigung
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Formularfelder und interaktive Komponenten sind nicht immer korrekt beschriftet
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ARIA-Rollen und semantische Landmarken fehlen oder sind unvollständig
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Einige dynamische Komponenten (z. B. Konfigurator) sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar
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Fehlermeldungen sind nicht barrierefrei codiert oder nicht eindeutig erkennbar
Geplante Maßnahmen
Die identifizierten Mängel sind dokumentiert und werden im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der TYRIOS-Plattform systematisch behoben. Ziel ist eine Website, die vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1 (Stufe AA) entspricht und für alle Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich ist. Dabei werden auch neue Komponenten direkt barrierefrei gestaltet.
Barrierefreie Alternativen
Solltest Du Inhalte auf dieser Website nicht barrierefrei nutzen können, stellen wir auf Anfrage barrierefreie Alternativen bereit. Bitte wende dich an:
repalogic GmbH
E-Mail: info@tyrios.io
Telefon: +49 (0)7575 / 92151-0
Feedback und Kontakt
Für Hinweise zur Barrierefreiheit erreichst Du uns unter:
E-Mail: info@tyrios.io
Sollte die Website oder App nicht barrierefrei zugänglich sein und Du keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Deine Anfrage erhalten, kannst Du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Regierungspräsidium Tübingen – Referat 94 Marktüberwachung
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
E-Mail: bfsg@rpt.bwl.de
Webseite: rpt.baden-wuerttemberg.de
Durchsetzungsverfahren
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht für private Unternehmen kein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG vor.
Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Baden-Württemberg (siehe oben).
Ein gesondertes Schlichtungsverfahren besteht daher nicht.
Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Oktober 2025 aktualisiert.