- Wie aktiviere ich den EU-Gewährleistungshinweis im Warenkorb?
- Wo finden Kunden Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung?
- Wie lade ich den Gewährleistungshinweis als PDF herunter?
- Warum wird der Gewährleistungshinweis im Checkout nicht angezeigt?
- Wie stelle ich die Sprache für den Gewährleistungshinweis ein?
EU-Anforderungen ab September 2026Gewährleistung im Checkout: Vorbereitung auf 2026
Ab dem 27. September 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie 2024/825 Online-Händler dazu, Kunden vor dem Kaufabschluss an die gesetzliche zweijährige Gewährleistung zu erinnern. Dieser harmonisierte Hinweis muss in einem spezifischen Design direkt im Checkout-Prozess erscheinen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Anzeige aktivieren, damit Ihr Shop automatisch lokalisierte Informationen und PDF-Downloads bereitstellt. Bitte beachten Sie, dass die allgemeine rechtliche Konformität weiterhin in der Verantwortung des Händlers liegt.
Gesetzlichen Gewährleistungshinweis im Checkout einrichtenVorbereitung auf die EU-Richtlinie 2024/825
Sichern Sie Ihren Shop rechtzeitig ab: Ab dem 27. September 2026 ist der harmonisierte Gewährleistungshinweis im Checkout Pflicht. Diese Anleitung führt Sie durch die einfache Aktivierung in Ihrem Admin-Bereich, damit Sie die Anforderungen der EU-Richtlinie 2024/825 mühelos erfüllen.
Wichtig: Die technische Bereitstellung dient der Unterstützung Ihrer Compliance, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Die Verantwortung für die rechtliche Konformität Ihres Shops liegt bei Ihnen als Betreiber.
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System-Konfiguration in der Administration öffnen
Öffnen Sie die Seitenleiste Ihres Admin-Bereichs. Gehen Sie auf den Menüpunkt System und klicken Sie anschließend auf System-Konfiguration.
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EU-Status in der Auftragsverwaltung aktivieren
Suchen Sie auf der Seite den Bereich „Auftragsverwaltung“ und klicken Sie darauf, um ihn auszuklappen. Aktivieren Sie dort den Schalter bei der Option „Ist EU-ansässiges Unternehmen“. Dies ist die einzige Einstellung, die für die Anzeige im Checkout nötig ist.
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Checkout mit einer aktiven Bestellung öffnen
Um die Anzeige zu prüfen, öffnen Sie Ihren Shop als Kunde und legen Sie ein Produkt in den Warenkorb. Gehen Sie zum Checkout-Prozess. Das System prüft nun automatisch, ob der Hinweis aktiviert ist.
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Position des Hinweises im Checkout prüfen
Suchen Sie in der Hauptspalte des Checkouts nach dem neuen Hinweistext. Er erscheint automatisch nach der Auswahl der Versandart (Delivery Management) und direkt vor den Bestelldetails.
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Anzeige in verschiedenen Sprachen testen
Prüfen Sie die Anzeige in Ihrer Hauptsprache. Wenn Sie die Sprache auf Englisch umstellen, ändert sich auch der Hinweis automatisch. Falls eine Sprache nicht unterstützt wird, zeigt das System standardmäßig die englische Version an. Regionale Codes wie „de-DE“ werden dabei automatisch auf die Hauptsprache „de“ zurückgeführt.
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Barrierefreiheit und PDF-Download kontrollieren
Stellen Sie sicher, dass das Bild des Hinweises geladen wird und der PDF-Download funktioniert. Die Datei wird als Anhang mit einem Namen wie Legal_guarantee_notice_DE.pdf bereitgestellt. Der Hinweis enthält zudem einen unsichtbaren Text, der speziell für Kunden mit Screenreadern optimiert ist.
Stichtag: 27. September 2026EU-Richtlinie 2024/825: Gewährleistungshinweis im Checkout
Verbindliche Frist ohne Übergangszeit
Die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) macht den harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung ab dem 27. September 2026 zur Pflicht. Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist, müssen Händler die Anzeige pünktlich zum Stichtag aktivieren.
Unabhängigkeit der Anzeige
Der rechtliche Hinweis erscheint im Checkout-Prozess vollkommen automatisiert. Die Einblendung erfolgt unabhängig von folgenden Faktoren:
- Inhalt des Warenkorbs
- Gewähltes Lieferland des Kunden
- Genutzte Zahlungsart
Rechtliche Verantwortung und Beratung
TYRIOS stellt die technischen Voraussetzungen sowie die lokalisierten Texte und Grafiken bereit. Die Verantwortung für die allgemeine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im spezifischen Einzelfall liegt jedoch beim Händler. Wir empfehlen, im Zweifelsfall eine qualifizierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Abgrenzung zum GARAN-Label
Dieser allgemeine Checkout-Hinweis ist nicht identisch mit dem produktbezogenen „GARAN“-Label. Während der Checkout-Hinweis die gesetzliche Pflicht zur Information über die Gewährleistung erfüllt, kennzeichnet das GARAN-Label zusätzliche kommerzielle Garantien direkt in den Produktdaten.