Rabatt bei Zahlungsoptionen anbieten
Fragestellungen:
- Wie kann ich bei bestimmten Zahlungsoptionen einen Rabatt anbieten?
- Wie kann ich abweichende Kosten bei Zahlungsoptionen hinterelgen?
Beschreibung:
Häufig ist es gewünscht, dass die Kosten einer Zahlungsart auf den Kunden umgelegt werden. Aber Achtung: das ist nach EU-Recht nur in ganz speziellen Fällen möglich. Gerade im B2C-Bereich musst du da besonders aufpassen, weil die Rechtslage auch viele Graubereiche hat.
Bisher recht unproblematisch ist es aber, auf bestimmte Zahlungsarten wie z.B. Vorkasse einen Rabatt einzuräumen.
Vorgehen:
- Gehe als Administrator oder als Benutzer mit erweiterten Rechten in den Kundenbereich > Auftragsverwaltung
- Wähle im Bereich Einstellungen die Funktion "Bezahloptionen verwalten"
- Suche deine gewünschte Zahlungsoption und wähle im Zeilenmenü "Bezahlverfahren bearbeiten"
- Im Bereich "Kosten" kannst du nun die gewünschten Kosten hinterlegen. Ein Rabatt hinterlegst du einfach mit einem negativen Vorzeichen
- Fixkosten sind ein fester Geldbetrag in € (netto)
- Prozentuale Kosten richten sich nach dem Auftragswert
- Übermittlungsentgeld ist nur bei Nachname sinnvoll
- Lege den Steuersatz fest, der zur Anwendung kommen soll.
- Speichere die Zahlungsoption
Tips und Tricks:
Häufig ergibt sich die Frage, welcher MwSt-Satz angewendet werden soll. Hier ist dringend zu beachten, dass sich nicht der MwSt.-Satz der Produkte berücksichtigt wird, sondern dass ausschließlich der hinterlegte MwSt-Satz der Zahlungsoption verwendet wird.
Grundsätzlich erlaubt TYRIOS auch, dass ein Sofortrabatt im Auftrag hinterlegt wird, der dann zum jeweiligen Steuersatz anteilig berücksichtigt wird. Dieser Sofortrabatt kann aber aktuell nicht über die Zahlungsoptionen vergeben werden. Sollte dies gewünscht sein, solltest du auf uns zukommen, dass wir hier evtl. eine Möglichkeit schaffen.