Fragestellungen
  • Wie verkaufe ich steuerfrei ins EU-Ausland?
  • Wo stelle ich Reverse-Charge in der Tax Matrix ein?
  • Wie richte ich Steuerbefreiungen für Drittländer ein?
  • Warum wird auf meiner Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet?
  • Wie konfiguriere ich steuerfreie Exporte?

Internationaler VerkaufSteuerbefreiungen in der Steuermatrix konfigurieren

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in der Steuermatrix festlegen, wann Verkäufe ins Ausland steuerfrei sind. Das Ziel ist die Einrichtung präziser Bedingungen, um den steuerfreien Waren- und Dienstleistungsverkehr für internationale Kunden korrekt abzubilden.

Mit dieser Konfiguration stellen Sie sicher, dass Rechnungen und E-Rechnungen automatisch die korrekten Steuersätze sowie die erforderlichen rechtlichen Hinweise für das EU-Reverse-Charge-Verfahren und Exporte in Drittländer wie die Schweiz enthalten.

So konfigurieren Sie die Steuerbefreiung in Ihrer Steuer-MatrixRechtssichere Konfiguration für den internationalen Handel

Stellen Sie sich vor, Ihr Online-Shop wächst über Grenzen hinweg – ein Meilenstein für jedes Unternehmen. Damit dieser Erfolg nicht an bürokratischen Hürden scheitert, ist eine präzise Steuermatrix unerlässlich. Diese Anleitung führt Sie sicher durch die Konfiguration, damit Ihre EU- und Drittland-Verkäufe stets rechtssicher und steuerlich korrekt abgewickelt werden. Folgen Sie diesen Schritten, um die Steuerbefreiungen für internationale Verkäufe präzise zu steuern.

  1. Zeile für ein EU-Land hinzufügen

    Navigieren Sie zu Produktverwaltung › Steuermatrix verwalten und öffnen Sie ein bestehendes Steuerprofil (z. B. "Standard 19 %"). Klicken Sie im Bereich Matrix-Details auf den Button Detail hinzufügen, um die Seitenleiste zu öffnen. Wählen Sie unter Land Österreich aus und geben Sie bei Steuersatz für ausgehende Belege den Steuersatz von 19 % an. Wählen Sie im Dropdown-Feld REVERSE CHARGE Bedingungen die Option "EU Reverse tax condition" aus und klicken Sie auf Anwenden. Die Zeile erscheint nun in der Tabelle.

  2. Zeile für ein Drittland hinzufügen

    Klicken Sie erneut auf Detail hinzufügen für den Export in Nicht-EU-Staaten. Wählen Sie unter Land die Schweiz aus. Geben Sie bei Steuersatz für ausgehende Belege den Wert 0 % ein. Wählen Sie im Feld REVERSE CHARGE Bedingung die Bedingung "Lieferung in Drittland" aus und klicken Sie auf Anwenden, um die Regel zu übernehmen.

  3. Die Tax Matrix speichern

    Sichern Sie Ihre Konfiguration, indem Sie oben in der Toolbar auf den Button Speichern klicken. Ab jetzt nutzen alle Produkte, die diesem Profil zugeordnet sind, diese neuen Regeln für die automatische Steuerberechnung.

  4. Steuerfreie Lieferung an EU-Unternehmen prüfen

    Erstellen Sie testweise eine Rechnung für eine Firma in Österreich, bei der eine USt-IdNr. hinterlegt ist. Das System erkennt die Bedingung automatisch: Die Position erhält 0 % Steuer. In der Rechnung wird dies korrekt als innergemeinschaftliche Lieferung (bei Waren) oder Reverse-Charge (bei Dienstleistungen) ausgewiesen.

  5. Steuerberechnung für EU-Privatkunden prüfen

    Fügen Sie das Produkt einer Rechnung für einen Privatkunden in Österreich hinzu (kein Firmenname, keine USt-IdNr.). Da die Bedingungen für Reverse-Charge nicht erfüllt sind, greift die Befreiung nicht. Die Position wird mit dem normalen Steuersatz von 19 % berechnet, da Privatverkäufe im EU-Ausland in der Regel steuerpflichtig bleiben.

  6. Steuerfreie Ausfuhr in Drittländer prüfen

    Erstellen Sie eine Rechnung für einen Kunden in der Schweiz. Das System wendet die Bedingung "Exportlieferung an Drittland" an. Die Position wird mit 0 % Steuer berechnet und als Export (bei Waren) oder als im Inland nicht steuerbare Leistung (bei Dienstleistungen) gekennzeichnet.

Tipps und Warnungen für die Tax MatrixWichtige Hinweise zur Steuerkonfiguration

Beachten Sie bei der Einrichtung Ihrer Steuermatrix die folgenden fachlichen Vorgaben, um Fehlermeldungen und steuerliche Unstimmigkeiten zu vermeiden:

  • Verkäufe im Inland: Transaktionen an Kunden im eigenen Land sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das System lässt keine Reverse-Charge-Bedingungen für das Heimatland zu und bricht den Speichervorgang bei einem entsprechenden Versuch mit einer Fehlermeldung ab.
  • 0 % Steuer ohne Bedingung: Wenn Sie einen Steuersatz von 0 % definieren, aber das Feld für die Reverse-Charge-Bedingung leer lassen, wird dies als einfache Steuerbefreiung gewertet. In diesem Fall müssen Sie den Grund für die Befreiung manuell im Schlusstext der Rechnung angeben.
  • Voraussetzungen für EU-Befreiungen: Damit die EU-Reverse-Charge-Logik greift, müssen im Datensatz des Kunden zwingend sowohl ein Firmenname als auch eine gültige USt-IdNr. hinterlegt sein.
  • Automatisches Standard-Setup: Bei der automatischen Erstellung einer neuen Tax Matrix hinterlegt das System für alle EU-Mitgliedstaaten die Reverse-Charge-Bedingung – mit Ausnahme Ihres eigenen Heimatlandes.

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