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Gutscheine und die MwSt.-Berechnung

Gutscheine sind eine tolle Möglichkeit, um Marketing zu treiben. Leider sind sie aber aus Steuer-Sicht nicht ganz einfach. Zum Glück hat MAIA eCommerce aber eine Automatik implementiert, so dass unsere Kunden keine Probleme bei der korrekten MwSt-Berechnung haben. 

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Gutscheinen:

  1. Geschenkgutscheine, die der Kunde kauft, um den Gutschein dann als Geschenk an andere weiter zu geben.
  2. Rabattgutscheine, die man als Shop-Betreiber aus Gründen des Marketings erstellt, um so den Verkauf anzuregen.

Fall 1:

Im ersten Fall muss man unterscheiden, ob der Gutschein für einen explizit benannten Artikel gedacht ist oder nicht.

  1. Ist er allgemein, so muss der Gutschein ohne MwSt. verkauft werden: Der anfallende MwSt.-Satz ist zum Zeitpunkt schlicht noch nicht bekannt.
  2. Ist der Artikel aber explizit benannt bzw. ist die anfallende MwSt.-Steuer vorab bekannt, so muss der MwSt.-Satz bereits mit dem Verkauf des Gutscheins berechnet werden. Andernfalls werden die anfallenden MwSt.-Sätze zu spät an das Finanzamt abgeführt.

Wird der Gutschein nun eingelöst, muss man genau diese Fälle unterscheiden:

  1. Sind beim Kauf des Gutscheins noch keine MwSt. berechnet worden, so fallen nun die MwSt. der Artikel unverändert an.

    Beispiel:
    Artikel 1: 119 € (19% MwSt)
    Artikel 2: 107 € (7% MwSt)
    Gutschein: 20€ (0% MwSt)

    => Gesamtkosten 206€, aber 26€ MwSt

  2. Sind bereits MwSt. beim Kauf des Gutscheins berechnet worden, so müssen diese nun mit abgezogen werden. Andernfalls werden zu viel MwSt. abgeführt. Gut, das freut das Finanzamt, aber nicht den Geldbeutel.

Fall 2:

Neben den Gutscheinen mit absoluten Beträgen sind hier prozentuale Gutscheine beliebt (z.B. 10%-Rabatt). In beiden Fällen reduziert sich der Kaufbetrag – es liegt also ein Preisnachlass vor. Dieser muss entsprechend in der MwSt.-Berechnung berücksichtigt werden. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass - sollten unterschiedliche MwSt.-Sätze zum Einsatz kommen - diese auch separat beachtet werden müssen.

Beispiel prozentualer Gutschein:

Artikel 1: 119€ (19% MwSt.)
Artikel 2: 107€ (7% MwSt.)
Gutschein: 10%

=> Gesamtkosten: 119 – 11,90 + 107 – 10,7 € = 203,40€

Der MwSt.-Satz beträgt hier 19€ – 1,9€ + 7€ – 0,7€ = 23,40€

Der Gutschein muss also in zwei Steuersätze aufgeteilt werden. Falsch ist die Verwendung eines maximalen bzw. minimalen Steuersatzes:

  • Die Nutzung eines maximalen Steuersatzes (19% von 11,90+10,70 = 3,61€) würde zu einem MwSt.-Betrag von 22,39€ führen. Damit würde das Finanzamt zu wenig MwSt. bekommen, womit die Buchhaltung fehlerhaft ist. Das kann bei einer Steuerprüfung sehr teuer werden.
  • Die Nutzung eines minimalen Steuersatzes (7% von 11,90+10,70 = 1,48€) würde hingegen zu einem MwSt.-Betrag von 24,52€ führen. Es würde also zu viel MwSt. abgeführt werden. Das freut zwar das Finanzamt, mindert aber den Gewinn doch spürbar.

Bei Gutscheinen mit absoluten Beträgen ist das Problem ähnlich, nur ist die Berechnung des korrekten MwSt.-Betrages noch etwas komplizierter.

Also Augen auf bei der Benutzung von Gutscheinen! MAIA eCommerce beachtet die korrekte Berechnung automatisch.

Gutscheine sind eine tolle Möglichkeit, um Marketing zu treiben. Leider sind sie aber aus Steuer-Sicht nicht ganz einfach. Zum Glück hat MAIA eCommerce aber eine Automatik implementiert, so dass unsere Kunden keine Probleme bei der korrekten MwSt-Berechnung haben. 

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Gutscheinen:

  1. Geschenkgutscheine, die der Kunde kauft, um den Gutschein dann als Geschenk an andere weiter zu geben.
  2. Rabattgutscheine, die man als Shop-Betreiber aus Gründen des Marketings erstellt, um so den Verkauf anzuregen.

Fall 1:

Im ersten Fall muss man unterscheiden, ob der Gutschein für einen explizit benannten Artikel gedacht ist oder nicht.

  1. Ist er allgemein, so muss der Gutschein ohne MwSt. verkauft werden: Der anfallende MwSt.-Satz ist zum Zeitpunkt schlicht noch nicht bekannt.
  2. Ist der Artikel aber explizit benannt bzw. ist die anfallende MwSt.-Steuer vorab bekannt, so muss der MwSt.-Satz bereits mit dem Verkauf des Gutscheins berechnet werden. Andernfalls werden die anfallenden MwSt.-Sätze zu spät an das Finanzamt abgeführt.

Wird der Gutschein nun eingelöst, muss man genau diese Fälle unterscheiden:

  1. Sind beim Kauf des Gutscheins noch keine MwSt. berechnet worden, so fallen nun die MwSt. der Artikel unverändert an.

    Beispiel:
    Artikel 1: 119 € (19% MwSt)
    Artikel 2: 107 € (7% MwSt)
    Gutschein: 20€ (0% MwSt)

    => Gesamtkosten 206€, aber 26€ MwSt

  2. Sind bereits MwSt. beim Kauf des Gutscheins berechnet worden, so müssen diese nun mit abgezogen werden. Andernfalls werden zu viel MwSt. abgeführt. Gut, das freut das Finanzamt, aber nicht den Geldbeutel.

Fall 2:

Neben den Gutscheinen mit absoluten Beträgen sind hier prozentuale Gutscheine beliebt (z.B. 10%-Rabatt). In beiden Fällen reduziert sich der Kaufbetrag – es liegt also ein Preisnachlass vor. Dieser muss entsprechend in der MwSt.-Berechnung berücksichtigt werden. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass - sollten unterschiedliche MwSt.-Sätze zum Einsatz kommen - diese auch separat beachtet werden müssen.

Beispiel prozentualer Gutschein:

Artikel 1: 119€ (19% MwSt.)
Artikel 2: 107€ (7% MwSt.)
Gutschein: 10%

=> Gesamtkosten: 119 – 11,90 + 107 – 10,7 € = 203,40€

Der MwSt.-Satz beträgt hier 19€ – 1,9€ + 7€ – 0,7€ = 23,40€

Der Gutschein muss also in zwei Steuersätze aufgeteilt werden. Falsch ist die Verwendung eines maximalen bzw. minimalen Steuersatzes:

  • Die Nutzung eines maximalen Steuersatzes (19% von 11,90+10,70 = 3,61€) würde zu einem MwSt.-Betrag von 22,39€ führen. Damit würde das Finanzamt zu wenig MwSt. bekommen, womit die Buchhaltung fehlerhaft ist. Das kann bei einer Steuerprüfung sehr teuer werden.
  • Die Nutzung eines minimalen Steuersatzes (7% von 11,90+10,70 = 1,48€) würde hingegen zu einem MwSt.-Betrag von 24,52€ führen. Es würde also zu viel MwSt. abgeführt werden. Das freut zwar das Finanzamt, mindert aber den Gewinn doch spürbar.

Bei Gutscheinen mit absoluten Beträgen ist das Problem ähnlich, nur ist die Berechnung des korrekten MwSt.-Betrages noch etwas komplizierter.

Also Augen auf bei der Benutzung von Gutscheinen! MAIA eCommerce beachtet die korrekte Berechnung automatisch.

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